Teilnahmebedingungen

Die Messe Bexbach und Stadt Bexbach bieten im Internet und auf den eigenen Social Media Kanälen (Facebook und Instagram) Gewinnspiele an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele bei der Messe Bexbach und Stadt Bexbach, Rathausstr. 68 – 66450 Bexbach (im Folgenden Messe Bexbach genannt). 

Mit der Teilnahme an einem von Messe Bexbach veranstalteten Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. Messe Bexbach behält sich vor für einzelne Gewinnspiele separate Teilnahmebedingungen vorzusehen.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater der Stadt Bexbach sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen (vgl. § 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für den etwaigen Kooperationspartner.

Die Teilnehmer räumen der Messe Bexbach ausdrücklich und unwiderruflich das Recht ein, etwaige im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel eingereichte und/oder aufgezeichnete Wortbeiträge, Musikbeiträge oder Mischbeiträge jedweder Art sowie alle im Rahmen des Gewinnspiels eingereichten schriftlichen Unterlagen, Fotomaterial, Videomaterial und/oder Textmanuskripte räumlich und zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung des Gewinnspiels unter Namensnennung und/oder Veröffentlichung des überlassenen Fotomaterials zu verwenden, zu veröffentlichen, im Internet zu präsentieren sowie für werbliche Zwecke einzusetzen.

Eingesandtes Material wird nur zurückgesandt, wenn den Unterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt war. Im Übrigen willigt der Teilnehmer darin ein, dass die Unterlagen für ein Jahr im Hause von Messe Bexbach verbleiben und hiernach vernichtet werden.

Gewinnspiele, die auf einem der offiziellen Facebook-Profile von Messe Bexbach durchgeführt werden, stehen in keiner Verbindung zu Facebook und werden auch in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Der jeweilige Gewinn wird auf der Website www.messe-bexbach.de bzw. auf den jeweiligen Messe Bexbach Facebook-Profilen sowie in einem Schreiben an den Gewinner konkret beschrieben. Diese Beschreibung ist rechtsverbindlich. Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit Messe Bexbach keine Haftung übernimmt.

Die Gewinner eines Gewinnspiels, das auf einem der offiziellen Facebook-Profile von Messe Bexbach durchgeführt wurde, müssen sich zum Erhalt des Gewinns per Facebook-Nachricht bei Messe Bexbach melden.

Gewinnspiele, die auf einem der offiziellen Instagram-Profile von Messe Bexbach durchgeführt werden, stehen in keiner Verbindung zu Instagram und werden auch in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Der jeweilige Gewinn wird auf der Website www.messe-bexbach.de bzw. auf den jeweiligen Messe Bexbach Instagram-Profilen sowie in einem Schreiben an den Gewinner konkret beschrieben. Diese Beschreibung ist rechtsverbindlich. Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit Messe Bexbach keine Haftung übernimmt.

Die Gewinner eines Gewinnspiels, das auf einem der offiziellen Instagram-Profile von Messe Bexbach durchgeführt wurde, müssen sich zum Erhalt des Gewinns per Instagram-Nachricht bei Messe Bexbach melden.

Ist der Gewinn vor Ort abzuholen, so muss dieser binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Gewinns durch den Gewinner selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht rechtzeitig, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.

„ACHTUNG: Sofern es sich bei dem Gewinn um Eintrittskarten zu einer Messe-Bexbach oder Stadt Bexbach-Veranstaltung handelt, ist deren VERKAUF VERBOTEN und wird ggf. strafrechtlich verfolgt.“

Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich später herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht Bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren Email-Adressen für das Spiel angemeldet hat oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.

Bei Mitwirken einer Jury erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich das Urteil der Jury an, dessen Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist. Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Übertragung von Nutzungsrechten erhält der Teilnehmer keine Vergütung und keinen Aufwendungsersatz. Bei Sponsor-Gewinnspielen übernimmt Messe-Bexbach keine Haftung für den ausgelobten Gewinn. Eine Vertragsbeziehung kommt ausschließlich mit dem Sponsor zu Stande. Gleichfalls ist Messe-Bexbach von jeglicher Haftung befreit, wenn ein Sponsor zahlungsunfähig wird.

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die Gewinnauszahlung ausgeschlossen.

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